Ab 2027 ist E‑Rechnung Pflicht
PDF-Rechnung reicht nicht mehr im B2B
Im Handwerk und den meisten Klein- und Mittelstandsunternehmen (KMU) ist eine per E‑Mail verschickte PDF-Rechnung an ein anderes Unternehmen absolutes Tagesgeschäft. Forderungen werden so erhoben, Verpflichtungen zur Zahlung begründet. Das ändert sich ab 2027 – für manche möglicherweise erst Anfang 2028.
Sobald die Frist der E‑Rechnungsrichtlinie endet, ist nämlich Schluss mit “PDF reicht doch”: Eine Rechnung, die syntaktisch nicht der zugrundeliegenden Norm EN 16931 entspricht, gilt steuerlich nur noch als „sonstige Rechnung” – egal wie professionell sie aussieht. Und ein Ausdruck oder Scan einer PDF wird nicht mehr als Original angesehen, selbst wenn das Dokument korrekt und lesbar ist.
Das gilt für Versand, Empfang und Speicherung gleichermaßen: Archivieren Sie, muss das Original, also die E‑Rechnung archiviert werden, ansonsten zählt es steuerlich nicht.

