Docu­Ware für Apo­theken: Ab 2027 nur noch E‑Rechnung.

Ist Ihre Apo­theke bereit?

Ab dem 1.1.2027 wird die E‑Rechnung für prak­tisch jede Apo­theke zur Pflicht. Ihr Apo­the­ken­ver­wal­tungs­system (AVS) kann E‑Rechnungen emp­fangen – archi­vieren, vali­dieren und frei­geben funk­tio­niert aber meist nicht GoBD-kon­form und prü­fungs­si­cher.

Bis Ende 2026 reicht noch eine PDF-Rech­nung mit Zustim­mung des Emp­fän­gers. Danach nicht mehr. Docu­Ware über­nimmt Emp­fang, Prü­fung, Frei­gabe und zehn Jahre revi­si­ons­si­chere Archi­vie­rung – abge­stimmt auf Ihr bestehendes System.

Digitalisierung von Apotheken muss auch auf die Archivierung und das Management von Dokumenten ausgeweitet werden - E-Rechnungspflicht und GoBD-Pflichten machen es notwendig

Ihr Waren­wirt­schafts­system ist gut im Bestellen. Nicht im Archi­vieren.

Der Weg zum Groß­handel läuft längst auto­ma­ti­siert – Bestel­lung, Lie­fe­rung, Abrech­nung, alles über MSV3 direkt aus Ihrer Waren­wirt­schaft. Dort liegt eher selten der Nach­hol­be­darf.

Pro­bleme ergeben sich eher dort, wo der Groß­handel nicht invol­viert ist: Steu­er­be­rater, Hand­werker, IT-Dienst­leister, Ver­mieter oder klei­nere Lie­fe­ranten. Diese Rech­nungen kommen ab 2027 im neuen, struk­tu­rierten E‑Rechnungsformat – XRech­nung oder ZUGFeRD. Ihr internes System kann das even­tuell noch emp­fangen, aber meist nicht vali­dieren.

Ob das System die Rech­nung dann für die nächsten zehn Jahre unver­än­derbar archi­viert, mit lücken­losem Prüf­pfad ver­sieht und auto­ma­tisch zur Frei­gabe an Sie und Ihren Steu­er­be­rater wei­ter­leitet, sind wei­tere wich­tige Fragen.

Selbst Her­steller von Apo­the­ken­soft­ware emp­fehlen an dieser Stelle ein eigen­stän­diges Doku­men­ten­ma­nage­ment­system – die Archi­vie­rung ist schlicht nicht die Auf­gabe einer Waren­wirt­schaft.