E‑Akte in kleinen Kom­munen — EGovG · § 9 · Frist 01.01.2026

E‑Akte ohne eigenes IT-Team: Wie kleine Gemeinden die Ein­füh­rung stemmen

In grö­ßeren Ver­wal­tungen über­nimmt eine eigene Pro­jekt­gruppe die Ein­füh­rung der E‑Akte: Ver­treter aus IT, Orga­ni­sa­tion, Archiv und den Fach­be­rei­chen, über Monate hinweg frei­ge­stellt. Für kleine und mitt­lere Kom­munen ist das selten eine rea­lis­ti­sche Option – es fehlt schlicht das Per­sonal, um eine solche Gruppe neben dem Tages­ge­schäft zu besetzen.

Die gesetz­liche Umstel­lungs­pflicht gilt trotzdem unab­hängig von der Ver­wal­tungs­größe. Rol­len­ver­tei­lung und ein rea­lis­ti­sches Pha­sen­mo­dell zeigen, wie sich die Ein­füh­rung auch mit begrenzten Res­sourcen bewäl­tigen lässt.